
Motorradfahren im Pulk : Stillschweigender Haftungsausschluss möglich !
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Moin!
Das ist jetzt als ein Urteil des OLG vom 18.08.2015 dargestellt, aber diese Rechtsprechung ist
gradlinig schon so seit mindestens 15 Jahren. Denn mir ist das bereits schon vor 2003 bekannt
geworden, weil im Harleyclub damals auf einer Ausfahrt gen Mosel ein ähnlicher Fall passierte
und die Klage mit der Begündung auf einen "stillschweigenden Haftungsausschluss" abgewiesen
wurde.
Hier ging es aber damals nicht um ein Auffahren bei zu geringem Abstand! Sondern an einer
Abbiegung von einer Neben- auf eine Hauptstraße fuhr der Vordermann an, merkte plötzlich nach
1-2 Metern, daß er zu wenig Speed hatte, um sich -wie von ihm gedacht- zwischen 2 Autos zu
quetschen, und er bremste stark bis zum Stillstand ab. Der Hintermann vertraute darauf, daß der
Vordermann nicht bremsen würde, krachte dem hinten rein und es gab eine Menge teuren Schrott
und 3 Verletzte.
Der Hintermann verklagte den Vordermann, der Vordermann den Hintermann - und der Klage wurde
nicht statt gegeben, weil sie sich "permanent vorsätzlich nicht verkehrsgerecht verhalten hätten".
Diese Fahrweise begründe den "stillschweigenden Haftungsausschluss" untereinander.
Wie gesagt, daß war schon irgendwann zwischen 2000 und 2003...Darum empfehle ich immer VOR Antritt der Kolonnenfahrt, das der Tourguide ein "Briefing" mit
den Fahrern macht, das "versetze Fahren" auf Landstraßen und BAB, striktes Überholverbot in
der Kolonne und ganz besondere Vorsicht an Ampeln und Kreuzungen, wenn der Vordermann
losrauscht...
Und ich bin froh, daß in meiner Zeit bei unseren Kolonnenfahrten alles immer gut gegangen ist.
Wenn ich da z.B. an die damalige Pyrenäentour denke, die echt "heiß" war...
Unsere Schutzengel konnten halt gottoderwemseisgedankt immer mithalten!
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Das bedeutet in der Praxis, dass man bei der Schadenschilderung für die Versicherung möglichst nicht erwähnt, dass der Unfall im Rahmen einer Ausfahrten erfolgte. Sonst bleibt man auf seinem Schaden sitzen. Auch das "Briefing" ist eher schädlich, man sollte - zumindest formell - auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände pochen, damit im Schadensfall es eben keine Haftungsausschüsse gibt.